Schon gewusst, dass

… das 30-Hektar-Flächensparziel der Bundesregierung aus der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und Biodiversitätsstrategie deutlich gefährdet ist? Täglich werden in Deutschland knapp 60 ha in Verkehrs- und Siedlungsflächen umgewandelt, also zu einem hohen Anteil versiegelt. Umgekehrt bedeutet dies ein täglicher enormer Verlust von Naturraum, Verlust der ökologischen Funktion von Böden im Allgemeinen und landwirtschaftlicher Nutzflächen im Besonderen, oder auch der Verlust von klimatischen Ausgleichsflächen.
Symbolbild Dorf
Symbolbild Dorf (Photo by Julian Hochgesang on Unsplash)

Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch 2020 auf 30 ha pro Tag und bis 2030 auf weniger als 30 ha pro Tag senken. Also quasi auf die Hälfte der derzeitigen Inanspruchnahmen reduzieren. Länder und Kommunen stehen in der Pflicht zur Umsetzung der Flächensparziele. Ein möglicher Weg ist die Begrenzung neuer Wohnbauflächen „auf der grünen Wiese“ bei gleichzeitiger stärkerer Nutzung innerdörflicher und innerstädtischer Potenziale wie Leestände und Brachflächen.  Mögliche Hürden, diese zu bebauen und diese beispielsweise als Wohnbauland zu nutzen sind jedoch Vielerorts Eigentumsverhältnisse, Anforderungen des Denkmalschutzes, die eine Nachnutzung unmöglich machen, Kontaminierungen durch vorausgegangene gewerbliche Nutzungen, die aufwendig zu revitalisieren wären, oder schlichtweg der Wunsch potenzieller Eigenheimbesitzer nach großen Grundstücken und viel Naturnähe. Auch die „Forderung“ potenzieller Firmen mit Ansiedlungsinteresse nach anderen Gewerbegebieten als die derzeit ausgewiesenen und damit verfügbaren durchstreichen ein besonnenes Flächenmanagement . Besonders kritisch wird es, wenn über den Bedarf hinausgehend neue Flächen ausgewiesen werden.

Zwar sind in Summe die Flächeninanspruchnahmen leicht rückläufig. Auch die 2017er Novellen des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zahlen auf dieses Konto ein. Mit den Novellen ist es beispielsweise möglich, die neue Bebauungskategorie „Urbanes Gebiet“ auszuweisen um damit dichteres Bauen in Siedlungen zu erleichtern. Jedoch: Parallel hierzu wurde mit der Einführung des § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) die Erweiterung von Siedlungen im Außenbereich erheblich vereinfacht und damit allen Bemühungen zur Innenentwicklung und Revitalisierung von Ortskernen entgegengewirkt. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) verlängert diese Regelung zunächst bis Ende 2022, was voraussichtlich zu einer weiteren Flächenneuinanspruchnahme im Außenbereich von Siedlungsgebieten führen wird. Was das für die Erweiterungswünsche und -notwendigkeiten bislang vorgesehener Bauten im Außenbereich wie beispielsweise Stallbauten der Landwirtschaft zur Folge hat, lässt sich an drei Fingern abzählen: Emissionsverursacher Landwirtschaft trifft auf geringe Abstandsfläche zu den für Emissionen zu schützenden Wohngebiete, klassische Baugenehmigungen im Außenbereich werden zunehmend schwieriger bis unmöglich.

Gleichzeitig ist Boden kein nachwachsender Rohstoff und Innenstädte haben durch das Ausweisen neuer Baugebiete kaum eine Chance auf Lebendigkeit und Vielfalt an Angeboten des Einzelhandels. Auch Infrastruktur- und Infrastrukturfolgekosten sind im innerstädtischen Bereich meist deutlich niedriger.

Was denken Sie? Wie schaffen wir es, sorgsam mit Fläche und Boden umzugehen und gleichzeitig den vielfältigen Ansprüchen an Fläche gerecht zu werden? Wie schaffen wir es, der Nachfrage an Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsfläche gut nachzukommen und gleichzeitig nicht noch größere Herausforderungen an anderer Stelle entstehen zu lassen? (Quellen: Umweltbundesamt)

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